
Klaus-Dieter Hanft

Rechtsanwalt Klaus-Dieter Hanft*
(Fachanwalt für Familienrecht)
*in freier Mitarbeit- Studium an der Volkswirtschaftlichen und der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilian-Universität München.
- Zugelassen zur Rechtsanwaltschaft seit dem Jahr 1976 und Gründer der Kanzlei im Jahr 1976
- Vertretungsberechtigt an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland
- Nach Gestattung gemäß § 43c der Bundesrechtsanwaltsordnung führt Rechtsanwalt Klaus-Dieter Hanft seit dem Jahr 2001 aufgrund nachgewiesener und durch Prüfung belegter besonderer Kenntnisse und Erfahrungen den Titel "Fachanwalt für Familienrecht"
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Baurecht, Familienrecht und Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein
- Langjährige Tätigkeit als Stadtrat in Friedberg/Bayern, Herr Rechtsanwalt Hanft ist Träger des goldenen Ehrenrings der Stadt Friedberg/Bayern